Psychotherapie Allgemein

Psychotherapie gilt als Krankenbehandlung, d. h. als Behandlung von psychischen Erkrankungen und darf nur von speziell dafür ausgebildeten Personen (Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, Psychologischen PsychotherapeutInnen oder psychotherapeutisch tätigen ÄrztInnen) angewandt werden.

Oft arbeiten PsychotherapeutInnen im Sinne der PatientInnen mit Kinder- und JugendlichenpsychiaterInnen zusammen. Diese sind für eine vertiefte Diagnostik zuständig und ggfs. für eine erforderliche Medikation.

In Deutschland gibt es drei wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Behandlungsarten, die von den Krankenkassen bezahlt werden: Dazu gehören die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die Verhaltenstherapie.

Grundgedanke der Verhaltenstherapie ist, dass menschliches Verhalten erlernt und somit auch verlernt, umgelernt bzw. neu gelernt werden kann. Die Basis ist es, sich mit seinem Denken, Fühlen und Verhalten bewusster auseinander zu setzen.

Psychische Störungen sind sehr vielfältig, der Schweregrad unterschiedlich stark. Wann und warum Psychotherapie notwendig ist, kann individuell geklärt werden.

„Für Wunder muss man beten,
an Veränderungen kann man arbeiten.“

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Wird im Rahmen der Diagnostik, in den sogenannten Sprechstunden bzw. probatorischen Sitzungen, ein Therapiebedarf festgestellt, erhöht eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung den zukünftigen Therapieerfolg. Bei der Wahl eines Psychotherapeuten bzw. einer Psychotherapeutin sollte die Intuition bzw. das Bauchgefühl von daher nicht unberücksichtigt bleiben. Ob die „Chemie“, als Basis für eine tragfähige, therapeutische Beziehung stimmt, kann im Erstgespräch überprüft werden.

Weitere Informationen über Psychotherapie für Kinder und Jugendliche können Sie im Elternratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer nachlesen.

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