Gesetzlich Versicherte
In meiner Praxis ist eine Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen möglich. Bringen Sie dafür bitte die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes zu unserem Erstgespräch mit. Eine Überweisung des Kinder- bzw. Hausarztes ist nicht notwendig. Sofern Sie nach der ersten Sprechstunde weitere Termine wünschen und eine Indikation für eine Psychotherapie vermutet wird, haben wir die Möglichkeit zusätzliche Sprechstunden bzw. probatorische Gespräche im Rahmen der Diagnostik durchzuführen. Bei einer entsprechenden Indikation kann im Anschluss die Therapie beantragt werden.
Privatversicherte
Wenn Sie privat versichert sind, kontaktieren Sie gerne Ihre Krankenkasse, da es bei den privaten Versicherungen unterschiedliche Tarife und verschiedene Vorgehensweisen bei der Beantragung einer Probatorik bzw. Psychotherapie gibt. Alle erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten in der Regel monatlich in Rechnung.
Personen, die über die Beihilfestelle versichert sind, bekommen die Kosten ebenfalls bezahlt. In diesem Fall übernimmt die Beihilfe 80 % der Kosten, 20 % werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.